I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt. Er hat seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden. Dort betreibt er eine Landwirtschaft, zu der auch im Inland belegene Flächen gehören. Auf diesen betreibt der Kläger eine viehlose Bewirtschaftung. Insoweit erzielt er unstreitig beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|