Die Vollziehung des Bescheids für 2006 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 12.02.2008 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt mit der Maßgabe, dass für Herrn a A ein Verlust in Höhe von xx.xxx.xxx,xx EUR festgestellt wird. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|