BVerwG - Urteil vom 09.09.2021
2 C 4.20
Normen:
SVG (2011) § 25 Abs. 2 S. 3; BeamtVG § 4 Abs. 2; BeamtVG § 13 Abs. 3 S. 1; AGG § 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 10 S. 1 und S. 3 Nr. 4;
Fundstellen:
BVerwGE 173, 242
D_V 2022, 348
NVwZ-RR 2022, 223
ZBR 2022, 131
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 16.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2358/17
OVG Sachsen, vom 18.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 1193/18

Gleichermaßene Geltung des Versorgungsfallprinzips im Beamten- wie im Soldatenversorgungsrecht; Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendungen bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Beantragung der Neufestsetzung des Ruhegehalts unter doppelter Berücksichtigung der vor dem 1. Dezember 2002 liegenden Zeiten besonderer Auslandsverwendungen

BVerwG, Urteil vom 09.09.2021 - Aktenzeichen 2 C 4.20

DRsp Nr. 2022/1933

Gleichermaßene Geltung des Versorgungsfallprinzips im Beamten- wie im Soldatenversorgungsrecht; Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendungen bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Beantragung der Neufestsetzung des Ruhegehalts unter doppelter Berücksichtigung der vor dem 1. Dezember 2002 liegenden Zeiten besonderer Auslandsverwendungen

1 Der Grundsatz, dass für die Beurteilung versorgungsrechtlicher Ansprüche die Rechtslage im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand maßgeblich ist (Versorgungsfallprinzip), gilt gleichermaßen im Beamten- wie im Soldatenversorgungsrecht.2 Die Regelung über die Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendungen bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten (§ 25 Abs. 2 Satz 3 SVG 2011) gilt nicht für vor dem Inkrafttreten der Norm in den Ruhestand getretene Soldaten. Dies begegnet - auch mit Blick auf die besonderen Altersgrenzen von Soldaten und unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung - weder verfassungs- noch unionsrechtlichen Bedenken.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

SVG (2011) § 25 Abs. 2 S. 3; BeamtVG § 4 Abs. 2; BeamtVG § 13 Abs. 3 S. 1; AGG § 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 10 S. 1 und S. 3 Nr. 4;

Gründe

I