LAG Köln - Urteil vom 21.09.2023
8 Sa 184/23
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4372/22

Gleichsetzung einer Schwangerschaft für die Dauer ihres irregulären Verlauf mit einem nicht ausgeheilten Grundleiden; Arbeitsunfähigkeit als Folge von während der Schwangerschaft auftretender Beschwerden

LAG Köln, Urteil vom 21.09.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 184/23

DRsp Nr. 2024/3015

Gleichsetzung einer Schwangerschaft für die Dauer ihres irregulären Verlauf mit einem nicht ausgeheilten Grundleiden; Arbeitsunfähigkeit als Folge von während der Schwangerschaft auftretender Beschwerden

Treten während einer Schwangerschaft durch diese bedingte Beschwerden auf, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann eine Schwangerschaft für die Dauer ihres irregulären Verlauf einem nicht ausgeheilten Grundleiden gleichzusetzen sein. Hierbei ist nicht erforderlich, dass die einzelnen Beschwerden untereinander in einem Fortsetzungszusammenhang stehen. Entscheidend ist, ob sie auf dieselbe Schwangerschaft zurückzuführen sind.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2023 - 1 Ca 4372/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall.