Streitig ist bei einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft die Steuerpflicht eines Veräußerungsgewinns aus einem Anteilsverkauf. Fraglich ist hierbei, ob die von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft gehaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft dem Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter der Personengesellschaft zuzurechnen waren.
Die Kläger sind die ehemaligen Gesellschafter einer Personengesellschaft, der an der ... (KG), an der sie je zu 1/4 beteiligt waren. Daneben waren sie ebenfalls zu je 1/4 Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, der ... (GmbH).
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