FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.11.1996
8 K 37/92
Fundstellen:
EFG 1998, 285

GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.1996 - Aktenzeichen 8 K 37/92

DRsp Nr. 2001/2666

GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen

Die den Gesellschaftern einer KG gehörenden GmbH-Anteile sind dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen im Rahmen ihrer KG-Beteiligung zuzurechnen, wenn die KG ihren gesamten Vertrieb über die GmbH abwickelt und mehr als 55 % ihrer Erzeugnisse unmittelbar an die GmbH veräußert. Unerheblich ist, daß die GmbH in nennenswertem Umfang selbst Waren produziert sowie absetzt und der KG insoweit nur eine Zuliefererfunktion zukommt.

Tatbestand:

Streitig ist bei einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft die Steuerpflicht eines Veräußerungsgewinns aus einem Anteilsverkauf. Fraglich ist hierbei, ob die von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft gehaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft dem Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter der Personengesellschaft zuzurechnen waren.

Die Kläger sind die ehemaligen Gesellschafter einer Personengesellschaft, der an der ... (KG), an der sie je zu 1/4 beteiligt waren. Daneben waren sie ebenfalls zu je 1/4 Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, der ... (GmbH).