GmbH-Anteile und Darlehensforderungen als Sonderbetriebsvermögen II
FG Saarland, vom 10.11.1999 - Aktenzeichen 1 K 183/99
DRsp Nr. 2001/3206
GmbH-Anteile und Darlehensforderungen als Sonderbetriebsvermögen II
GmbH-Anteile und Darlehensforderungen gehören zum Sonderbetriebsvermögen II, wenn die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG alle Geschäftsanteile einer GmbH erwerben, in die sie in der Folgezeit erhebliche Teile ihrer KG-Anteile sowie gegen die GmbH gerichtete Darlehensforderungen einbringen. Die über die Buchwerte hinausgehenden Darlehensrückzahlungen führen deshalb zu außerordentlichen Erträgen aus der Mitunternehmerschaft.
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