1. Die Klägerin, ein im Zonenrandgebiet gelegenes Unternehmen der ... verlangt von der Beklagten, einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatergesellschaft, Schadensersatz wegen unrichtiger steuerlicher Beratung. Sie macht, auch aus abgetretenem Recht der Firma ... einem weiteren Unternehmen der ... 3658.514,-- DM geltend als 30 % des ihr insgesamt wegen zu hoher Gewinnversteuerung entstandenen Zinsschadens. Sie leitet die Ansprüche aus vier Komplexen her, nämlich aus der in den Jahren 1983 bis 1987 unterlassenen Bildung von steuerfreien Rücklagen nach dem Zonenrandförderungsgesetzt (
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|