OLG Hamm vom 24.11.1998
4 U 128/98

Grenzüberschreitende Tätigkeit deutscher Belasting Adviseurs

OLG Hamm, vom 24.11.1998 - Aktenzeichen 4 U 128/98

DRsp Nr. 2001/1129

Grenzüberschreitende Tätigkeit deutscher "Belasting Adviseurs"

1. Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 StBerG liegt auch dann vor, wenn ein deutscher "Belasting Adviseur" in den Niederlanden Bilanzen für deutsche Kunden erstellt. 2. Es verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 59 EGV, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen auf den in § 3 StBerG genannten Personenkreis beschränkt wird.

Für die Praxis:

Mit der vorliegenden Entscheidung verdeutlicht das OLG Hamm ein weiteres Mal, daß weder eine Tätigkeit im Ausland noch die Dienstleistungsfreiheit nach dem EGV die Unzulässigkeit einer steuerberatenden Tätigkeit ohne die Qualifikation der §§ 3, 4 StBerG ausschließt (vgl. auch EURO STEUER-TELEX 1997, 115; 1998, 324).