EuGH vom 29.04.1999
Rs C-311/97
Fundstellen:
DB 1999, 1197
GmbHR 1999, 790
NZG 1999, 708

Griechenland: Gemeinschaftswidrige Besteuerung von Bankniederlassungen

EuGH, vom 29.04.1999 - Aktenzeichen Rs C-311/97

DRsp Nr. 2001/1079

Griechenland: Gemeinschaftswidrige Besteuerung von Bankniederlassungen

Die Art. 52 und 58 EG-Vertrag sind dahin auszulegen, daß sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates wie den steuerrechtlichen Vorschriften, um die es im Ausgangsverfahren geht, entgegenstehen, die Gesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und im ersten Mitgliedstaat durch eine dort bestehende dauerhafte Niederlassung tätig sind, die Gesellschaften mit Sitz im ersten Mitgliedstaat eingeräumte Möglichkeit, in den Genuß eines niedrigeren Steuersatzes auf Gewinne zu gelangen, vorenthalten, wenn kein objektiver Unterschied zwischen den beiden Gruppen von Gesellschaften besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte.

Für die Praxis: