EuGH vom 20.05.1999
Rs C-185/98; Kommission der Europäischen Gemein

Griechenland: Nichtumsetzung der Richtlinie über die Gründung von Aktiengesellschaften

EuGH, vom 20.05.1999 - Aktenzeichen Rs C-185/98; Kommission der Europäischen Gemein

DRsp Nr. 2001/1077

Griechenland: Nichtumsetzung der Richtlinie über die Gründung von Aktiengesellschaften

1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/101/EWG des Rates vom 23.11.1992 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG über die Gründung der Aktiengesellschaft sowie der Erhaltung und Änderung ihres Kapitals verstoßen, daß sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist die zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat. 2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.