Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau
BFH, vom 30.09.1997 - Aktenzeichen IX R 58/96
DRsp Nr. 1998/9293
Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau
1. Die große Übergangsregelung ist auch dann anzuwenden, wenn im Jahre 1986 der Nutzungswert einer selbstgenutzten Wohnung mehreren Steuerpflichtigen anteilig zuzurechnen war und in den Folgejahren bei unveränderten Nutzungsverhältnissen aufgrund der schenkweisen Übertragung des Miteigentumsanteils nur noch einer der Steuerpflichtigen das Merkmal "eigen" i.S. des § 21 Abs. 2EStG erfüllt.2. Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt, wenn der Steuerpflichtige seine selbstgenutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, daß sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.