BFH vom 30.09.1997
IX R 58/96
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 313
DStZ 1998, 482

Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau

BFH, vom 30.09.1997 - Aktenzeichen IX R 58/96

DRsp Nr. 1998/9293

Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau

1. Die große Übergangsregelung ist auch dann anzuwenden, wenn im Jahre 1986 der Nutzungswert einer selbstgenutzten Wohnung mehreren Steuerpflichtigen anteilig zuzurechnen war und in den Folgejahren bei unveränderten Nutzungsverhältnissen aufgrund der schenkweisen Übertragung des Miteigentumsanteils nur noch einer der Steuerpflichtigen das Merkmal "eigen" i.S. des § 21 Abs. 2 EStG erfüllt. 2. Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt, wenn der Steuerpflichtige seine selbstgenutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, daß sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist.

Für die Praxis: