Grunderwerbsteuer: Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft - Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG
FG Berlin, Urteil vom 14.11.2002 - Aktenzeichen 1 K 1493/01
DRsp Nr. 2003/3216
Grunderwerbsteuer: Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft - Anwendung des § 7 Abs. 2GrEStG
1. Die Teilung eines Grundstücks erfordert sachlich-rechtlich eine hierauf gerichtete Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt und die Eintragung in das Grundbuch, verfahrensrechtlich einen Eintragungsantrag und eine Eintragungsbewilligung.2. Erst die durch Grundbucheintragung bewirkte Teilung führt dazu, dass die Teile selbständige Grundstücke werden. Bis dorthin liegt ein ungeteiltes Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts und somit auch im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG vor.