FG Münster - 20.3.2002 - 8 K 4391/01 GrE (EFG 2002, 799),
Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung eines Gesamthänders
BFH, Urteil vom 25.06.2003 - Aktenzeichen II R 20/02
DRsp Nr. 2003/13178
Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung eines Gesamthänders
»Wird eine Kapitalgesellschaft in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit --ab 1. Januar 2000: innerhalb von fünf Jahren nach-- der Übertragung eines Grundstücks auf eine Personengesellschaft, an der sie beteiligt ist, auf einen Dritten verschmolzen, führt dies zum Verlust der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2GrEStG. Bei vor dem 1. Januar 2000 verwirklichten Erwerbsvorgängen muss hinzukommen, dass die Verschmelzung bereits im Zeitpunkt der Grundstücksübertragung beabsichtigt war und die Gesellschafter der Personengesellschaft schon zu diesem Zeitpunkt von der Verschmelzungsabsicht wussten.«