FG Niedersachsen - Urteil vom 14.09.2000
7 K 734/89
Normen:
AO § 227 ;

Grunderwerbsteuer-Erlass; Wohnungsbaugesellschaft; Umstrukturierung - Erlass von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung einer

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 7 K 734/89

DRsp Nr. 2001/2334

Grunderwerbsteuer-Erlass; Wohnungsbaugesellschaft; Umstrukturierung - Erlass von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung einer

1. Unbilligkeit in der Sache, die einen Steuererlass rechtfertigt, um ungewollten Überhängen gesetzlicher Tatbestände abzuhelfen, ist zu bejahen, wenn die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Härte führt. 2. Ob ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes vorliegt, kann nur aus den in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäben abgeleitet werden. 3. Aus dem Grunderwerbsteuergesetz ist nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber Grundstücksübertragungen in Sanierungs- bzw. Umstrukturierungsfällen nicht der Grunderwerbsteuer unterwerfen wollte. 4. Unbilligkeit in der Person kann bei der Grunderwerbsbesteuerung nur in Ausnahmefällen vorliegen.

Normenkette:

AO § 227 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob das beklagte Finanzamt verpflichtet ist, im Rahmen der Sanierung/Umstrukturierung des XXXXXXXXXXXXKonzerns angefallene Grunderwerbsteuer zu erlassen.