Wurde im Beitrittsgebiet 1990 ein Grundstückskaufvertrag geschlossen, für den aber die erforderliche Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erst im Jahre 1991 erteilt wurde, so ist insgesamt bundesdeutsches Grunderwerbsteuerrecht anzuwenden mit der Folge, daß der Steuersatz 2 % beträgt.