I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist zusammen mit ihrem Ehemann Miteigentümerin eines Grundstücks. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut.
Für das Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, führte die Gemeinde ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durch. Das Umlegungsverfahren wurde 1987 eingeleitet. Der Umlegungsplan wurde durch Beschluß vom 18. März 1992 aufgestellt. Er wurde am 25. November 1993 unanfechtbar und am 30. November 1993 bekanntgemacht. Als Verteilungsmaßstab i. S. von § 56 BauGB wurde von der Umlegungsstelle der Wert der Grundstücke (§ 57 BauGB) bestimmt.
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