Streitig ist, ob durch die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils beim Erwerber eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung vorliegt und ob diese gegebenenfalls unter Beachtung bestimmter Anzeigepflichten wieder rückgängig gemacht worden ist, so dass die festgesetzte Grunderwerbsteuer in Höhe von 73.780 Euro nachträglich entfällt.
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