Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist eine nachträgliche Erhöhung der Grunderwerbsteuer um f EUR (= a EUR x 3,5%).
Die Klägerin (A Immobilien GmbH, Y-Stadt) blieb im Versteigerungstermin am .2007 (Amtsgericht Z-Stadt Az.) Meistbietende mit einem zu zahlenden Betrag in Höhe von x EUR (vgl. Blatt 374 der ZV-Akte). Die versteigerten Grundstücke Z-Straße (insgesamt 301qm) in Z-Stadt wurden ihr mit Beschluss des Amtsgerichts vom .2007 zugeschlagen (Blatt 384 der ZV-Akte).
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