Grunderwerbsteuer: Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern zur Gleichstellung
FG Niedersachsen, Beschluss vom 04.11.2013 - Aktenzeichen 7 V 118/13
DRsp Nr. 2014/5804
Grunderwerbsteuer: Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern zur Gleichstellung
Die Frage, ob ein Vorgang der Erbschaft- oder Schenkungsteuer und damit nicht der GrESt unterliegt, richtet sich ausschließlich nach dem ErbStG.Bei summarischer Betrachtung kann die Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern zur Gleichstellung der Schwester anlässlich der Übertragung eines Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkungsteuerlich aus Sicht der Schwester so zu beurteilen sein, dass diese von ihrem Vater einen Ausgleichsanspruch geschenkt erhalten hat, oder dass der Gegenstand der Zuwendung aufgrund der einheitlich getroffenen Vereinbarungen zur vorweggenommenen Erbfolge die Grundstückshälfte des Bruders ist.