Im vorliegenden Fall ist zwischen den Beteiligten streitig, ob auf einen Grundstücksveräußerungsvorgang die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG - anzuwenden ist.
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der ... Versicherungs AG (im Folgenden: O.), welche allein bzw. zeitweise in Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen mit den Herren M. und T. - beide Vorstandsmitglieder im Konzern der B. D. - Eigentümerin bzw. Vermögensinhaberin des hier in Rede stehende Grundstücks ... in ... (im Folgenden: Grundstück) war.
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