BFH - Urteil vom 06.12.2017
II R 26/15
Normen:
GrStG § 3, § 7; BewG § 92;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 10.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1637/13

Grunderwerbsteuerliche Behandlung eines sogenannten Sale-and-Lease-Back-Modells im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft

BFH, Urteil vom 06.12.2017 - Aktenzeichen II R 26/15

DRsp Nr. 2018/1959

Grunderwerbsteuerliche Behandlung eines sogenannten Sale-and-Lease-Back-Modells im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft

NV: Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. Februar 2015 3 K 1637/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

GrStG § 3, § 7; BewG § 92;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, an der die Z GmbH als Komplementär (ohne Kapitalbeteiligung) und der Kreis ... (Kreis) als Kommanditist beteiligt sind. Gesellschafter der Z GmbH sind die I GmbH und die L GmbH.