I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Rechtsnachfolger der am 11. November 1999 verstorbenen R.
R hatte aufgrund des gegen sie erlassenen Erbschaftsteuerbescheides vom 7. Oktober 1991 in gemäß § 28 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes () festgesetzten Raten insgesamt ... DM Erbschaftsteuer gezahlt. Mit Bescheiden vom 17. Dezember 1993 hob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) den Erbschaftsteuerbescheid vom 7. Oktober 1991 auf und setzte wegen des Erwerbs, der dem aufgehobenen Bescheid zugrunde lag, Schenkungsteuer in Höhe von ... DM gegen R fest. Die von R geleisteten Raten wurden verrechnet und der Restbetrag gestundet. R leistete weitere Teilzahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von ... DM.
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