BFH - Beschluß vom 21.11.2001
XI B 135/00
Normen:
FGO § 68 § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 518

Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

BFH, Beschluß vom 21.11.2001 - Aktenzeichen XI B 135/00

DRsp Nr. 2002/9603

Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

Eine als grds. bezeichnete Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn ein nachträglich ergangener Bescheid nicht zum Gegenstand des FG-Verfahrens gemacht wurde und die Klage daher als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen.

Normenkette:

FGO § 68 § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
BFH/NV 2002, 518