Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Oktober 2019 - 2-
Das Land Hessen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine einstweilige Verfügung, die die Pressekammer des Landgerichts ohne Anhörung der Beschwerdeführerin in einer äußerungsrechtlichen Angelegenheit erlassen hat.
1. Das zugrundeliegende Verfahren betrifft die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|