BFH - Urteil vom 27.09.2017
II R 14/15
Normen:
§ 3 GrStG; § 7 GrStG; § 92 BewG 1991; § 2 Nr 2 GrStG; § 39 AO; § 68 Abs 1 Nr 1 BewG 1991; § 68 Abs 1 Nr 2 BewG 1991;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 11.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1513/11

Grundsteuerpflicht eines mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belasteten Grundstücks im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

BFH, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen II R 14/15

DRsp Nr. 2017/16405

Grundsteuerpflicht eines mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belasteten Grundstücks im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

NV: Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist.

Tenor

Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014 3 K 1513/11, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18. Mai 2011 sowie die Einheitswertbescheide des Beklagten vom 13. Januar 2011 und 31. Juli 2017 aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

§ 3 GrStG; § 7 GrStG; § 92 BewG 1991; § 2 Nr 2 GrStG; § 39 AO; § 68 Abs 1 Nr 1 BewG 1991; § 68 Abs 1 Nr 2 BewG 1991;

Gründe

I.