BFH vom 27.10.1993
XI R 5/93

Grundstück als gewillkürtes Betriebsvermögen (§ 4 EStG)

BFH, vom 27.10.1993 - Aktenzeichen XI R 5/93

DRsp Nr. 1997/8673

Grundstück als gewillkürtes Betriebsvermögen (§ 4 EStG)

Ein Grundstück kann dann zum Betriebsvermögen gehören, wenn es objektiv geeignet ist, dem Betrieb des Gewerbetreibenden zu dienen und diesen zu fördern bzw. in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb steht, und wenn es vom Eigentümer subjektiv dazu bestimmt ist, dem Betrieb zu dienen und diesen in bestimmter Weise zu fördern.

Für die Praxis:

Die objektive Eignung hat der BFH für ein neben dem Betrieb belegenes, angrenzendes Grundstück jedenfalls dann bejaht, wenn eine betriebliche Nutzung als eine von verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten konkret in Betracht kommt. Die subjektive Bestimmung (Widmung) ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Grundstück in der Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen wird und wenn die mit dem Grundstück verbundenen Aufwendungen als betrieblicher Aufwand behandelt werden.