Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung
BFH, vom 17.09.1997 - Aktenzeichen IV R 97/96
DRsp Nr. 1998/9296
Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung
1. Zum notwendigen Betriebsvermögen eines verpachteten Betriebs gehört auch ein Grundstück, das der Steuerpflichtige bei der Verpachtung nicht zurückbehält, sondern als wesentliche Betriebsgrundlage mit in die Verpachtung einbezieht. Die Verpachtung bedeutet Fortführung des Betriebs in anderer Form und ist daher auf den Bestand und die Zuordnung des Betriebsvermögens ohne Einfluß.2. Eine Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, der nicht rückbezogen und auch nicht rückgängig gemacht werden kann.
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