FG Münster vom 10.12.2001
1 V 3502/01 E, G, U
Normen:
BGB § 705 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 324

Grundstückshandel: Einbringung keine Veräußerung

FG Münster, vom 10.12.2001 - Aktenzeichen 1 V 3502/01 E, G, U

DRsp Nr. 2002/9654

Grundstückshandel: Einbringung keine Veräußerung

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft als Veräußerung i.S. der "Drei-Objekt-Grenze" zum gewerblichen Grundstückshandel angesehen werden kann. Das gilt sogar, wenn die Einbringung als "Verkauf" bezeichnet wurde und der andere Gesellschafter Sanierungsverpflichtungen übernommen hat.

Normenkette:

BGB § 705 ;

Für die Praxis:

Der Kläger hatte im Streitfall für die Übertragung von Grundstücken auf die GbR weder Bargeld noch Sachwerte erhalten. Das FG wertete die Übertragung als Gesellschafterbeitrag i.S. des § 705 BGB, dem ein Beitrag des Mitgesellschafters in Form einer Sanierungsverpflichtung gegenüberstand.

Fundstellen
EFG 2002, 324