FG Nürnberg, vom 15.12.1997 - Aktenzeichen IV 224/96
DRsp Nr. 2001/3168
Grundstücksübergabe und Rückanmietung
Übergibt ein 86jähriger Vater seinem Sohn ein bebautes Grundstück gegen u.a. Taschengeld, Wartung und Pflege, Übernahme der Wohnungskosten sowie ein Wohnungsrecht für den mit dem Vater in dessen Räumen lebenden Bruder nach dem Tode des Vaters und mietet der Vater die bisher genutzten Räume wenige Tage nach der Übergabe wieder an, liegt in der Regel beim Mietvertrag ein Scheingeschäft vor.
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