BFH - Urteil vom 18.12.2002
II R 82/00
Normen:
GrEStG (1983) § 3 Nr. 4 § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 940

Grundstücksübertragung auf eine GbR

BFH, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen II R 82/00

DRsp Nr. 2003/7457

Grundstücksübertragung auf eine GbR

1. Die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 GrEStG kommt trotz formaler Beteiligung der Grundstücksveräußerer am Vermögen der Gesamthand im Einbringungszeitpunkt u.a. dann nicht in Betracht, wenn und soweit die Einbringenden entsprechend einer bereits zum Einbringungszeitpunkt zwischen den an der Gesamthand Beteiligten getroffenen Absprache in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand ihre Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen bzw. sich durch eine Neuaufnahme von Gesellschaftern ihre vermögensmäßigen Beteiligungen verringern.2. Da sich die Anteile der Einbringenden am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft fortsetzen, liegt kein Erwerb zwischen Ehegatten vor, der nach § 3 Nr. 4 GrEStG begünstigt sein könnte.

Normenkette:

GrEStG (1983) § 3 Nr. 4 § 5 Abs. 1 ;

Gründe: