Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und haben den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erzielen sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Ihren Gewinn ermitteln sie nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zum Betriebsvermögen gehören u. a. in der Gemarkung X, Flur 10, die Flurstücke 13, 14, 17 und 18, in einer Größe von insgesamt 12, 7198 ha. Am 8. April 1981 schlossen die Kläger mit der Firma A in M über das in diesen Flächen vorhandene Sandvorkommen einen Abgrabungsvertrag. Am 1. September 1983 erteilte der Regierungspräsident die Abgrabungsgenehmigung. Davon machte die Firma A in den Jahren 1985 bis 1989 Gebrauch.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|