FG Niedersachsen vom 18.09.1996
XI 159/93

Gruppenunfallversicherungsbeiträge als Arbeitslohn

FG Niedersachsen, vom 18.09.1996 - Aktenzeichen XI 159/93

DRsp Nr. 2001/3145

Gruppenunfallversicherungsbeiträge als Arbeitslohn

Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn liegt auch hinsichtlich der vom Arbeitgeber getragenen Prämien zu einer Gruppenunfallversicherung vor, die auf die Abdeckung der Risiken im beruflichen Bereich entfallen. Der Arbeitslohn ist den Arbeitnehmern im Zeitpunkt der Prämienzahlung zugeflossen.

Für die Praxis: