Gruppenunfallversicherungsbeiträge als Arbeitslohn
FG Niedersachsen, vom 18.09.1996 - Aktenzeichen XI 159/93
DRsp Nr. 2001/3145
Gruppenunfallversicherungsbeiträge als Arbeitslohn
Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn liegt auch hinsichtlich der vom Arbeitgeber getragenen Prämien zu einer Gruppenunfallversicherung vor, die auf die Abdeckung der Risiken im beruflichen Bereich entfallen. Der Arbeitslohn ist den Arbeitnehmern im Zeitpunkt der Prämienzahlung zugeflossen.
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