BFH vom 19.04.1996
VIII B 41/95

Guthabenzinsen aus Bausparvertrag als Kapitaleinkünfte

BFH, vom 19.04.1996 - Aktenzeichen VIII B 41/95

DRsp Nr. 1997/8228

Guthabenzinsen aus Bausparvertrag als Kapitaleinkünfte

Die Rechtsfrage, ob Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung stehen, wenn das angestrebte Bauspardarlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosen eines Hauses eingesetzt werden soll, dessen Eigentümer nicht der Gläubiger der Bausparzinsen, sondern dessen Ehegatte ist, ist nicht klärungsbedürftig.

Für die Praxis: