Umstrukturierung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Beispiel: A ist zu 100 % beteiligt an der A-GmbH. A überträgt die Anteile unentgeltlich auf S. S bringt 6 Monate nach der Übertragung die Anteile an der A-GmbH unschädlich in die B-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein. Auf der Grundlage der gemeinen Werte der Anteile hält S eine Beteiligung von 30 % an der B-GmbH. Die Ausgangslohnsumme der A-GmbH beträgt 100 000 EUR, die Mindestlohnsumme demnach 400 000 EUR. Die jährlichen Lohnsummen betragen in der A-GmbH 100 000 EUR und in der B-GmbH 200 000 EUR. Durch die Einbringung bleibt der Lohnsummenzeitraum von 5 Jahren unverändert. Die Betriebsfinanzämter stellen die Summen der maßgeblichen jährlichen Lohnsummen wie folgt fest:
A-GmbH 500 000 EUR = 100 000 EUR × 5 Jahre B-GmbH 405 000 EUR (= 135 000 EUR + 270 000 EUR) In Bezug auf die A-GmbH (ab Zeitpunkt der Umstrukturierung bis Ende des Lohnsummenzeitraums = 4 Jahre und 6 Monate = 4,5 Jahre) 135 000 EUR = 500 000 EUR : 5 Jahre × 4,5 Jahre × 30 % In Bezug auf die B-GmbH (ab Zeitpunkt der Umstrukturierung bis Ende des Lohnsummenzeitraums = 4 Jahre und 6 Monate = 4,5 Jahre) 270 000 EUR = 1 000 000 EUR : 5 Jahre × 4,5 Jahre × 30 %