FG Köln vom 11.11.1998
10 K 3377/98
Fundstellen:
EFG 1999, 223

Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit

FG Köln, vom 11.11.1998 - Aktenzeichen 10 K 3377/98

DRsp Nr. 2001/2907

Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit

Das häusliche Arbeitszimmer bildet nur dann den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit, wenn der Steuerpflichtige dort nach allgemeiner Verkehrsauffassung die für seinen unternehmerischen oder beruflichen Erfolg wesentlichen Leistungen erbringt. Dies ist bei häuslichen Bürotätigkeiten eines Vertriebsbeauftragten im Außendienst, denen im Hinblick auf die Absatzförderung lediglich eine Hilfsfunktion zukommt, zu verneinen.

Tatbestand:

Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt als Vertriebsbeauftragter ... im Außendienst Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Andere berufliche und betriebliche Tätigkeiten übte er ausweislich der Steuererklärung im Streitjahr nicht aus.