BFH, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen VII R 63/99
DRsp Nr. 2001/4017
Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge
»Die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners für die Hälfte der vom Steuerschuldner verwirkten Säumniszuschläge ist nicht deshalb ermessenswidrig, weil der Steuerschuldner in dem betreffenden Zeitraum zahlungsunfähig gewesen ist.«