Der Haftungsbescheid vom 05.06.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.02.2009 wird aufgehoben, soweit der Kläger für Umsatzsteuervorauszahlungen Januar bis Dezember 2006 der AO. GmbH in Haftung genommen wird; die Haftungssumme wird auf 80.205 EUR herabgesetzt.
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