Haftung des Mitgeschäftsführers einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH für Lohnsteuerschulden der KG trotz Berufung auf eine interne Aufgabenverteilung
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 3 K 1632/12
DRsp Nr. 2014/4618
Haftung des Mitgeschäftsführers einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH für Lohnsteuerschulden der KG trotz Berufung auf eine interne Aufgabenverteilung
1. Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft (Grundsatz der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters). Diese kann durch eine lediglich mündlich vereinbarte interne Ressortverteilung nicht begrenzt werden. Eine solche Begrenzung der Verantwortlichkeit ist aber auch bei Vorliegen einer klaren vorweg getroffenen schriftlichen Zuständigkeitsvereinbarung nur solange möglich, als die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft keine Veranlassung zur Überprüfung gibt.2. Hypothetische Kausalverläufe - hier Annahme einer insolvenzrechtlichen Anfechtung gedachter Steuerzahlungen - finden bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 69AO keine Berücksichtigung.