OLG Zweibrücken - Urteil vom 16.11.2000
4 U 286/99
Normen:
BGB § 276 § 675 ;
Fundstellen:
DB 2001, 921
OLGReport-Zweibrücken 2001, 261
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 218/99

Haftung des Steuerberaters - Belehrung bei Einspruchsrücknahme - falsche Einschätzung der Sachlage durch Mandanten

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 4 U 286/99

DRsp Nr. 2001/6986

Haftung des Steuerberaters - Belehrung bei Einspruchsrücknahme - falsche Einschätzung der Sachlage durch Mandanten

»1. Ein Steuerberater muss seinen Mandanten nicht vorsorglich darüber belehren, dass mit der Rücknahme des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid nachteilige Folgen verbunden sind.2. Die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt mittels Einholung eines Gutachtens eines Nahrungsmittelsachverständigen weiterzuführen (hier: Produktionsverluste bei Herstellung von Grillschinken), liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist in erster Linie an den Mandanten des Steuerberaters selbst gerichtet. Schätzt der Mandant diese Sachlage falsch ein, so kommt eine Haftung des Steuerberaters wegen Falschberatung grundsätzlich nicht in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 276 § 675 ;

Tatbestand: