Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem unterlassenen Hinweis auf die Umsatzsteuerpflichtigkeit von Nebenkosten im gewerblichen Pachtverhältnis
BGH, Beschluß vom 16.12.1993 - Aktenzeichen IX ZR 30/93
DRsp Nr. 2004/11451
Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem unterlassenen Hinweis auf die Umsatzsteuerpflichtigkeit von Nebenkosten im gewerblichen Pachtverhältnis
Hat der Steuerberater die Verpflichtung übernommen, den Steuerpflichtigen umfassend steuerlich zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten, muß er ihn auch darüber belehren, dass er seinem Vertragspartner gegenüber, dem gewerblichen Pächter eines Grundstücks, Umsatzsteuer auf die Pachtnebenkosten berechnen kann, wenn der Steuerpflichtige selbst auf die Steuerbefreiung für Umsätze aus der Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12a UStG) verzichtet und damit den Vorsteuerabzug eröffnet hat.