OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.12.2008
I-23 U 131/08
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 10.07.2008

Haftung des Steuerberaters wegen zu viel gezahlter Krankenversicherungsbeiträge eines Mandanten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008 - Aktenzeichen I-23 U 131/08

DRsp Nr. 2010/3754

Haftung des Steuerberaters wegen zu viel gezahlter Krankenversicherungsbeiträge eines Mandanten

Die Beratung eines Mandanten über die Bemessung seiner Sozialversicherungsbeiträge gehört nicht zu der von einem Steuerberater übernommenen Beratung des Mandanten in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine Pflicht, die Höhe der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen, besteht vielmehr grundsätzlich nur im Rahmen eines Lohnbuchhaltungsmandats.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.07.2008 verkündete Schlussurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des 1. Rechtszuges und des Berufungsverfahrens 23 U 131/08 fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1;

Gründe

A.

Die Berufung der Beklagten im Wert von noch 4.098,34 Euro ist zulässig und begründet.