Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 11.10.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.094,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des insgesamt beitreibbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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