FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.11.2018
9 K 9052/18
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH auf Rückzahlung der Investitionszulage

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 9 K 9052/18

DRsp Nr. 2022/9643

Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH auf Rückzahlung der Investitionszulage

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 26. Januar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. März 2018 wird insoweit geändert, als die Haftungssumme auf 9.533,11 € herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 75 % und dem Beklagten zu 25 % auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Haftungsinanspruchnahme des Klägers für Steuerschulden der B... GmbH (im Folgenden: GmbH).

Die GmbH wurde im Jahr 2000 gegründet und firmierte bis Ende 2010 als C... GmbH. Geschäftsgegenstand der GmbH war zunächst u. a. die industrielle Fertigung von ....maschinen sowie der Handel mit Maschinen und Zubehör.

Der Beklagte gewährte der GmbH mit Bescheiden vom 25.06.2007 und 26.02.2010 für die Kalenderjahre 2006 und 2009 Investitionszulagen.