FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.11.2000
2 K 426/98
Normen:
AO 1977 § 34 ; AO 1977 § 69 ; EStG § 41a Abs. 1 S 1; GmbHG § 46 Nr. 5 ; GmbHG § 47 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 609
GmbHR 2001, 733

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuerrückstände der GmbH; Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers in einer Gesellschafterversammlung bei Abwesenheit eines nicht mit einer schriftlichen Vollmacht vertretenen Gesellschafters

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 2 K 426/98

DRsp Nr. 2001/10759

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuerrückstände der GmbH; Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers in einer Gesellschafterversammlung bei Abwesenheit eines nicht mit einer schriftlichen Vollmacht vertretenen Gesellschafters

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für nichtabgeführte Lohnsteuerabzugsbeträge: Die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH in einer Gesellschafterversammlung kann auch dann wirksam erfolgen, wenn für einen nicht anwesenden Gesellschafter im Beschlusszeitpunkt zwar keine schriftliche Stimmrechtsvollmacht vorliegt, aber die mündlich oder konkludente Vollmachtserteilung sämtlichen Gesellschaftern bekannt ist und niemand Widerspruch wegen des Formmangels der fehlenden Schriftlichkeit erhebt.

Normenkette:

AO 1977 § 34 ; AO 1977 § 69 ; EStG § 41a Abs. 1 S 1; GmbHG § 46 Nr. 5 ; GmbHG § 47 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger als Geschäftsführer der ... ...-GmbH für Lohnsteuerrückstände in Haftung genommen werden kann.