BGH - Beschluß vom 09.12.2004
IX ZR 84/02
Normen:
BGB § 675 § 276 ;
Vorinstanzen:
OLG Celle, vom 20.03.2002

Haftung eines Steuerberaters

BGH, Beschluß vom 09.12.2004 - Aktenzeichen IX ZR 84/02

DRsp Nr. 2005/990

Haftung eines Steuerberaters

Bei unrichtiger Steuerberatung hat der Mandant bei Inanspruchnahme des Steuerberaters auf Schadensersatz substantiiert darzulegen, aus welchen Gründen er sich für eine andere Handlungsmöglichkeit entschieden hätte und wie seine Vermögenslage dann wäre.

Normenkette:

BGB § 675 § 276 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig (§ 544 ZPO); sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).