FG Nürnberg - Urteil vom 27.02.2019
5 K 1199/17

Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge für die Zeit vom Januar 2011 bis Dezember 2014 vom 23.04.2015

FG Nürnberg, Urteil vom 27.02.2019 - Aktenzeichen 5 K 1199/17

DRsp Nr. 2019/7948

Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge für die Zeit vom Januar 2011 bis Dezember 2014 vom 23.04.2015

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung von bei dem Kläger angestellten Rechtsanwälten in voller Höhe zu Arbeitslohn und damit zu einer Lohnsteuerhaftung des Klägers führt.

Der Kläger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in 1 . Bis 14.10.2010 handelte es sich um eine Partnerschaftsgesellschaft, nach Ausscheiden des damaligen Partners entstand die Einzelkanzlei " Kläger & Kollegen".