Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitig ist, ob die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung von bei dem Kläger angestellten Rechtsanwälten in voller Höhe zu Arbeitslohn und damit zu einer Lohnsteuerhaftung des Klägers führt.
Der Kläger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in 1 . Bis 14.10.2010 handelte es sich um eine Partnerschaftsgesellschaft, nach Ausscheiden des damaligen Partners entstand die Einzelkanzlei " Kläger & Kollegen".
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