I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Alleineigentümer des Grundstücks X in Y. Im Jahre 1973 hatte er auf diesem unbebauten Grundstück ein Gebäude (Halle I) errichtet, das er an die Firma P-GmbH vermietete. An diesem Unternehmen ist der Kläger zu 75 v.H. der Anteile beteiligt. Die P-GmbH betrieb auf dem Grundstück ein .... unternehmen. Zu diesem Zweck nutzte sie 70,5 V.H. (= 1143 qm) der Gebäudefläche selbst, während sie die übrige Fläche an Weiterverarbeitungs- bzw. Zulieferfirmen, nämlich die G-GmbH und die M-KG, sowie eine im Gebäude befindliche Wohnung an den Kläger (bis Ende 1982) bzw. dessen Tochter und Schwiegersohn (ab 1983) weitervermietete. An der G-GmbH und der M-KG war der Kläger ebenfalls beteiligt, und zwar -unmittelbar- an der G-GmbH zu 48 v.H. (seine Ehefrau hielt die restlichen Anteile) und -mittelbar- an der M-KG über eine 52%ige Beteiligung an der M-GmbH, die der Kläger wiederum mit 60 v.H. ihrer Anteile beherrschte.
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