FG Hessen - Urteil vom 20.11.2003
4 K 3898/01
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 561

Haus- und Grundbesitzerverein; Mitgliedsbeitrag; Steuerfreiheit; Rechtsberatung; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Mitgliedsbeiträge als steuerpflichtige Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

FG Hessen, Urteil vom 20.11.2003 - Aktenzeichen 4 K 3898/01

DRsp Nr. 2005/639

Haus- und Grundbesitzerverein; Mitgliedsbeitrag; Steuerfreiheit; Rechtsberatung; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Mitgliedsbeiträge als steuerpflichtige Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Führt ein Haus- und Grundbesitzerverein unentgeltliche individuelle (Rechts-) Beratung für die Mitglieder durch, die gemessen an der Gesamttätigkeit des Vereins nicht von ganz untergeordnete Bedeutung ist, sind die Mitgliedsbeiträge, soweit sie auf die individuelle Beratung entfallen, als steuerpflichtige Einnahmen anzusetzen.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Befreiung des Klägers von der Körperschaftsteuer als Berufsverband nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).

Der Verein, besteht seit mehr als 50 Jahren. Ende 1999 betrug die Zahl der Mitglieder 2000 Personen. In § 2 seiner Satzung aus dem Jahre 1998, die wortgleich mit der Satzung aus dem Jahre 1987 ist, umschreibt der Verein seine Aufgaben wie folgt:

"§ 2 Aufgaben: