BFH - Beschluss vom 17.12.2003
XI R 63/00
Normen:
AO § 163 ; BVerfGG § 31 Abs. 1 § 9 a ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 lit. a, b ; GG Art. 3 Art. 6 Art. 100 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 940
DStRE 2004, 848
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 13.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4142/97

Haushaltshilfe; hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

BFH, Beschluss vom 17.12.2003 - Aktenzeichen XI R 63/00

DRsp Nr. 2004/7300

Haushaltshilfe; hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

1. Die Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.2. Eine Benachteiligung ist insb. auch dann gegeben, wenn Ehepartner oder Eltern wegen ihrer Ehe oder Familie und deren Gestaltung von Steuerentlastungen ausgeschlossen werden.3. Das Gebot folgerichtiger Umsetzung der vom Gesetzgeber einmal getroffenen Belastungsentscheidung i.S. der Belastungsgleichheit verlangt, den verheirateten ArbG nicht anders als den alleinstehenden zu behandeln.4. Der besondere verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie erstreckt sich auf die "Doppelverdiener-Ehe" ebenso wie auf die "Alleinverdiener-Ehe".

Normenkette:

AO § 163 ; BVerfGG § 31 Abs. 1 § 9 a ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 lit. a, b ; GG Art. 3 Art. 6 Art. 100 ;

Gründe: