Haushaltszugehörigkeit eines behinderten Kindes trotz vollstationärer Unterbringung; Familienleistungsausgleich
FG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2001 - Aktenzeichen 6 K 2601/00
DRsp Nr. 2002/3393
Haushaltszugehörigkeit eines behinderten Kindes trotz vollstationärer Unterbringung; Familienleistungsausgleich
Ein sich selbst nicht unterhalten könnendes behindertes Kind gehört, trotz vollstationärer Unterbringung zur Langzeittheraphie in einer Integrationswohnstätte, zum Haushalt eines Kindergeldberechtigten, wenn es regelmäßig einmal monatlich für mehrere Tage in dessen Haushalt zurückkehrt, dort betreut und versorgt wird.