FG Brandenburg - Urteil vom 05.12.2001
6 K 2601/00
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ; EStG § 64 Abs. 2 S. 1 ; EStG § 64 Abs. 1 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 335

Haushaltszugehörigkeit eines behinderten Kindes trotz vollstationärer Unterbringung; Familienleistungsausgleich

FG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2001 - Aktenzeichen 6 K 2601/00

DRsp Nr. 2002/3393

Haushaltszugehörigkeit eines behinderten Kindes trotz vollstationärer Unterbringung; Familienleistungsausgleich

Ein sich selbst nicht unterhalten könnendes behindertes Kind gehört, trotz vollstationärer Unterbringung zur Langzeittheraphie in einer Integrationswohnstätte, zum Haushalt eines Kindergeldberechtigten, wenn es regelmäßig einmal monatlich für mehrere Tage in dessen Haushalt zurückkehrt, dort betreut und versorgt wird.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ; EStG § 64 Abs. 2 S. 1 ; EStG § 64 Abs. 1 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: